- Einlassung des Beklagten
- сущ.
юр. возражение ответчика
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
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Einlassung — (Vernehmlassung), im bürgerlichen Rechtsstreit die Beantwortung eines Parteivortrags durch die Gegenpartei, insbes. die Beantwortung der Klage durch den Beklagten, die früher Litiskontestation (Streitbefestigung) genannt wurde (s.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Einlassung — (Litis contestatĭo), im Zivilprozeß der Eintritt des Beklagten in die Verhandlung über den Klaganspruch. Die E. ist für den Beklagten insofern geboten (Einlassungspflicht), als er sich sonst dem Versäumnisverfahren aussetzt. Einlassungsfrist, der … Kleines Konversations-Lexikon
Einlassung — Ein|las|sung 〈f. 20; Rechtsw.〉 Stellungnahme einer Partei zum Vortrag der Gegenpartei, bes. des Beklagten zur Klage * * * Ein|las|sung, die; , en (bes. Rechtsspr.): Äußerung, Stellungnahme, Aussage: die E. des Angeklagten hören. * * * Einlassung … Universal-Lexikon
Einlassung — Die Einlassung bezeichnet die Stellungnahme eines Beklagten im Zivilprozess zu gegen ihn erhobenen Ansprüchen oder eines Angeklagten im Strafprozess zu gegen ihn erhobenen Vorwürfen.[1] Zivilprozess Im Zivilprozess zielt die Einlassung auf… … Deutsch Wikipedia
Klage — Vorhaltung; Beschwerde; Anklage; Klageschrift; Wehklagen; Gejammer; Wehgeschrei; Lamento (umgangssprachlich); Jammer * * * Kla|ge [ kla:gə], die; , n … Universal-Lexikon
Litiskontestation — (lat. Litis contestatio, Streitbefestigung, Einlassung, Vernehmlassung Klagebeantwortung), im Prozeßverfahren die Beantwortung der Klage, sei es bejahend (affirmative), sei es verneinend (negative L.). Die Einlassung des Beklagten auf die Klage… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Verfahren [2] — Verfahren, 1) die Behandlung einer rechtlichen Angelegenheit im Allgemeinen; bes. aber 2) die Form u. Aufeinanderfolge der verschiedenen rechtlichen Handlungen, welche bei streitigen Rechtsangelegenheiten vor dem Richter vorzunehmen sind, um die… … Pierer's Universal-Lexikon
Gutachten — Statement; Stellungnahme; Ansicht; Anschauung; Meinung; Einschätzung; Bewertung; Beurteilung; Begutachtung; Abschätzung; Urteil; … Universal-Lexikon
Prorogation — (v. lat.), 1) so v.w. Verlängerung, Aufschub, z.B. P. der Fristen, die Erstreckung einer Frist auf einen neuen Zeitraum; P. der Gerichtsbarkeit (P. fori), im Civilprocesse der Fall, wenn die beiden streitenden Theile entweder durch ausdrücklichen … Pierer's Universal-Lexikon
Streit — Streit, lat. lis, Rechtsstreit, Proceß; S. frage, punkt, worüber man streitet; S. schrift, die schriftlichen Eingaben der Parteien; S. einlassung des Beklagten auf die Materie der Klage, anstatt sich aus formellen Gründen der Beantwortung zu… … Herders Conversations-Lexikon
Litiscontestation — (v. lat., Kriegsbefestigung), die erste Einlassung des Beklagten auf die der Klage zu Grunde gelegten Thatsachen, s.u. Contestatio 2) … Pierer's Universal-Lexikon